Worum geht’s hier?

Grundlage dieser Weiterbildung ist die Verordnung zur Änderung der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege) vom 03.12.2020. Sie umfasst insgesamt 270 Unterrichtsstunden zzgl. Der Prüfungszeiten. Die Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter/in bietet persönliche Entwicklungschancen und berufliche Perspektiven. Sie soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.

Zielgruppen

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
  • Gesundheits- und Kinderpfleger/-innen
  • Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen
  • Examinierte Altenpfleger/innen
  • Hebammen bzw. Entbindungspfleger/-innen
  • ATAs und OTAs nach ATA/OTA-Ausbildungsgesetz und nach DKG

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung in mündlicher Form ab.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis sowie eine Urkunde, die zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin“ bzw. „Praxisanleiter“ berechtigt.

Auch ATAs und OTAs mit der Ausbildung nach DKG-Empfehlung erhalten seit der Änderung der WPO von 2020 die staatliche Anerkennung.

Inhalte der Ausbildung

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung beträgt 1 Jahr.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss mit befriedigenden Leistungen
  • Bestehende gesundheitliche Eignung
  • Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache sicher in Wort und Schrift
  • Große Freude am Umgang mit Menschen
  • Großes Interesse am Berufsfeld „Pflege und Medizin“
  • Hohe Lern- und Einsatzbereitschaft
  • Kommunikative Persönlichkeit
  • Freude am teamorientierten Arbeiten
  • Freundliches Auftreten
  • Gepflegtes Äußeres
  • Mittragen unserer christlichen Leitlinien
  • Pflegepraktikum in einer Klinik ist zu empfehlen, aber keine Bedingung

Die einjährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe startet am 01.04.2022.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per eMail oder auf dem Postweg:

Ketteler Krankenhaus

Krankenpflegeschule

Franziska Wichmann

Lichtenplattenweg 85

63071 Offenbach

eMail wichmann.f@ketteler-krankenhaus.de

Inhalte der Ausbildung

  • Kenntnisse in der Vorbereitung, technisch unterstützende Assistenz und Nachbereitung der operativen Versorgnung der Patienten innerhalb der Operationseinheit und den diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen
  • Kenntnisse in der Vorbereitung der Instrumente und Apparate
  • Kenntnisse in der Instrumentenaufbereitung
  • Kenntnisse in der fachkundigen prä-, intra- und postoperativen Betreuung der Patienten unter der Berücksichtigung ihrer physischen psychischen Situation
  • Kenntnisse in der Unterstützung des assistierenden Personals (Springertätigkeit)
  • Kenntnisse in der Assistenz (Instrumentieren)
  • Kenntnisse in der OP-Dokumentation
  • Kenntnisse der Hygienerichtlinien und sonstiger Regelungen (z.B. Medizinproduktegesetz)

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertige 10 jährige Schulbildung
  • Gesundheitliche Eignung
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per eMail:

Marleen Erkrath

Pflegedirektorin

eMail erkrath.m@ketteler-krankenhaus.de

Inhalte der Ausbildung

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Wichtige Voraussetzung für die Pflege sind Bereitschaft zum Helfen, Liebe zum Leidenden, Freundlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit und Teamfähigkeit
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Realschulabschluss oder gleichwertige zehnjährige Schulausbildung
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwerige Schulbildung und der Abschluss einer 2-jährigen Berufsfachschule oder einer Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
  • Die Erlaubnis, als Krankenpflegehelferin oder -helfer zu arbeiten
  • Die entsprechende körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung per eMail oder auf dem Postweg:

Ketteler Krankenhaus

Krankenpflegeschule

Franziska Wichmann

Lichtenplattenweg 85

63071 Offenbach

eMail wichmann.f@ketteler-krankenhaus.de

Worum geht’s hier?

Grundlage dieser Weiterbildung ist die „DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege“ in der jeweils gültigen Fassung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson. Die Weiterbildung befähigt Teilnehmende, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Standard pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und –pfleger
  • Kinderkrankenschwester und –pfleger
  • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann

Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet der Notfallpflege ist ebenso Voraussetzung

Dauer und Gliederung

Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert zwei Jahre. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil inklusive Modulprüfungen und praktischen Leistungsnachweisen.

Berufspraktische Anteile

Die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und der angeschlossenen Krankenhäuser/Einrichtungen im Weiterbildungsverbund. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt. Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen mindestens jeweils:

  • 920 Std. Notaufnahme, davon 300 Std. in einer zentralen oderinterdisziplinären Notaufnahme
  • 260 Std. Intensivstation
  • 200 Std. Anästhesie
  • 120 Std. präklinische Notfallversorgung (Rettungsdienst)
  • 300 Std. Wahlpflichteinsätze (z.B. OP, IMC, Kreißsaal, HKL, Stroke Unit, Psychiatrie)

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis. Sie haben damit die Bezeichnung: Grundqualifikation, z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerin mit dem Zusatz „für die Notfallpflege (DKG)“ erworben.

Worum geht’s hier?

Grundlage dieser Weiterbildung ist die „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in der jeweils gültigen Fassung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson. Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur / zum

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und -pfleger
  • Kinderkrankenschwester und -pfleger

Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet der Intensiv- oder Anästhesiepflege ist ebenso Voraussetzung.

Dauer und Gliederung

Die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und / oder der angeschlossenen Krankenhäuser / Einrichtungen im Weiterbildungsverbund. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt.

Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen:

  • mindestens 500 Stunden in der operativen Intensivpflege
  • mindestens 500 Stunden in der konservativen Intensivpflege (internistisch / neurologische Intensivpflege)
  • mindestens 500 Stunden in der Anästhesiepflege
  • 300 Stunden sind auf die vorgenannten Einsatzbereiche oder weitere Funktionsbereiche zu verteilen.

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen Prüfung sowohl im Bereich der Anästhesie- als auch der Intensivpflege und einer mündlichen Prüfung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde und sind damit berechtigt, die Weiterbildungsbezeichnung „Fachpfleger/-in für Intensiv- und Anästhesiepflege“ zu führen.

Worum geht’s hier?

An Krebs zu erkranken stellt auch heute noch eine hohe körperliche und psychosoziale Belastung für Patienten und deren Angehörige dar. Parallel zu den komplexen medizinischen Anforderungen hat sich auch die Rolle der Pflegenden gewandelt und an Bedeutung gewonnen. Fachpflegekräfte erwerben eine umfangreiche Fachkompetenz, um Patienten mit onkologischen Erkrankungen und ihre Angehörigen individuell und bedürfnisorientiert, aber auch qualitäts- und evidenzbasiert zu pflegen und zu beraten.

Mit der Weiterbildung „ Pflege in der Onkologie(DKG)“ bieten wir mit speziellen theoretischen Fachkenntnissen, gezieltem Befähigen von praktischen Fertigkeiten und dem Ausbau von Beratungskompetenzen eine hochqualifizierte Weiterbildung an.

Des Weiteren unterstützen wir damit die Voraussetzungen an qualifiziertes Pflegepersonal im Zusammenhang mit Zertifizierungsverfahren nach den Vorgaben der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG e.V.).

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und –pfleger
  • Kinderkrankenschwester und –pfleger
  • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
  • Altenpfleger/in

Eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung auf im onkologischen Fachbereich ist ebenso Voraussetzung.

Dauer und Gliederung

Die Theoretische Weiterbildung umfasst 720 Stunden fachtheoretischen Unterricht. Die Praktische Weiterbildung besteht aus Einsätzen in Pflicht- und Wahlpflichtbereichen

Pflichteinsatzbereiche:

  • 500 Stunden internistische Onkologie:
  • 500 Stunden chirurgische Onkologie
  • 250 Stunden strahlentherapeutischer Einsatz: Sta􀆟onär oder radiologische Praxis
  • 250 Stunden Palliative Care (Palliativstation und Hospiz)

Wahlpflichtbereiche:

300 Stunden in Bereichen, die eine altersgerechte spezialisierte onkologische Versorgung sicherstellen:

  • (Kinder-)KMT
  • Pallitive Versorgung (Station/SAPV)
  • (Kinder-)Hospiz
  • onkologische Rehabilitation
  • und andere Bereiche der spezialisierten onkologischen Versorgung

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen und mündlichen Prüfung ab. Absolventen erhalten ein DKG-Prüfungszeugnis und sind berechtigt zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung „Gesundheits‐ und Krankenpflege für die Pflege in der Onkologie (DKG)“.

Worum geht’s hier?

Die Weiterbildung soll die Absolvent/innen mit den vielfältigen Aufgaben des Endoskopiedienstes vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen erweitern, vertiefen und systematisieren.

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und –pfleger
  • Kinderkrankenschwester und –pfleger
  • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann

Der Nachweis über eine in der Regel 2-jährige Tätigkeit in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate im Endoskopiebereich ist ebenso Voraussetzung.

Inhalte

Fachgebiete des theoretischen und praktischen Unterrichts entsprechend der Weiterbildungsverordnung sind:

  • Berufswissenschaftlicher Bereich
  • Pathophysiologie
  • Sozialwissenschaften
  • Angewandte Krankenhaushygiene
  • Spezielle Pharmakologie und Anästhesie
  • Aktuelle Medizintechnik
  • Rechtswissenschaften
  • Krankenhausbetriebslehre und Organisationslehre
  • Pathophysiologie bei endoskopischen Eingriffen
  • Methoden und Techniken endoskopischer Eingriffe sowie Mitarbeit bei Diagnostik und Therapie
  • Instrumenten-, Geräte- und Materialkunde

Zusätzliche Inhalte werden angeboten und sind in der Weiterbildungsmaßnahme integriert:

  • Erwerb des Strahlenschutzkurses gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.November 2019
  • Sachkundelehrgang zur Aufbereitung von Medizinprodukten nach dem Curriculum der DGSV
  • Hygienebeauftragter Pflege
  • Sedierungsseminar entsprechend den Vorgaben der S3-Leitlinie Sedierung in der gastroenterologischen Endoskopie und des Curriculums der DEGEA

Die Theoretische Weiterbildung umfasst 720 Stunden fachtheoretischen Unterricht. Die Praktische Weiterbildung besteht aus Einsätzen in Pflicht- und Wahlpflichtbereichen

Qualifikation

Die Teilnehmenden erwerben nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung die Zusatzbezeichnung Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen bzw. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner für den Endoskopiedienst.

Worum geht’s hier?

Grundlage dieser Weiterbildung ist die DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in der jeweils gültigen Fassung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson.

Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in,
  • Pflegefachfrau | Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und -pfleger
  • Kinderkrankenschwester und -pfleger

Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet Operationsdienst ist ebenfalls Voraussetzung.

Dauer und Gliederung

Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktikschen Teil. Die Theoretische Weiterbildung umfasst 720 Stunden fachtheoretischen Unterricht, die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und/oder der angeschlossenen Krankenhäuser/Einrichtungen im Weiterbildungsverbund.

Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt.

Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen:

  • mindestens 300 Stunden in der Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • mindestens 300 Stunden in Traumatologie und/oder Orthopädie
  • mindestens 300 Stunden in der Gynäkologie und/oder Urologie
  • mindestens 300 Stunden in der ZSVA/AEMP, Endoskopie, Notfallambulanz und Anästhesie
  • mindestens 600 Stunden in mindestens zwei weiteren operativen Disziplinen

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde. Sie sind berechtigt, die Weiterbildungsbezeichnung „Fachpfleger/in für den Operationsdienst“ zu führen.

DIE GENERALISTISCHE AUSBILDUNG – FÜR EINEN BERUF MIT ZUKUNFT

Gestaltung der Ausbildung im Ketteler-Krankenhaus

Als christliche Einrichtung verstehen wir unter Pflege, eine auf die individuellen Bedürfnisse des Menschen ausgerichtete Versorgung, in dessen Mittelpunkt der Mensch in seiner Lebenswelt steht. Wir fühlen uns im Umgang mit den Menschen einem caritativen Gedanken verbunden und möchten diesen an unsere Auszubildenden weitergeben.

Wir bieten Ihnen:

  • Vielseitige Einsatzgebiete in der Praxis und Berücksichtigung von Einsatzwünschen
  • Individuelle Betreuung durch qualifizierte Praxisanleiter*innen während der praktischen Einsätze
  • Ein Tablet und Zugang zu einer digitalen Lernplattform
  • Die Übernahme von Fahrkosten bei externen Einsätzen
  • Eine Kostengünstige Personalcafeteria
  • Eine betriebliche Altersvorsorge
  • Eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung
  • Eine tariflich geregelte Urlaubsregelung sowie freie Urlaubsplanung in den Praxisphasen der Ausbildung

Ihr Bewerberprofil:

  • Bereitschaft zum Helfen und Interesse am Menschen
  • Freundlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit und Teamfähigkeit
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Realschulabschluss oder gleichwertige 10-jährige Schulausbildung mit dem Abschluss der Mittleren Reife
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. in der Krankenpflegehilfe

Sie haben eine Frage? Franziska Wichmann und ihr Team ist gerne behilflich.

Wir freuen uns auf ihre aussagekräftige Bewerbung!

Bewerbungsadresse: Ketteler-Krankenhaus – Krankenpflegeschule Ansprechpartnerin Franziska Wichmann Lichtenplattenweg 85 63071 Offenbach E-Mail: pflegeschule@ketteler-krankenhaus.de


Kontakt


Ketteler Krankenhaus gGmbH
Frau Ulrike Korthals
Assistentin der Geschäftsführung
Lichtenplattenweg 85
63071 Offenbach
Telefon: (069) 8505-0
Fax: (069) 873265